Eintragung ins Firmenbuch
Die Firmenbucheintragung ist die offizielle Registrierung eines Unternehmens im öffentlichen Firmenbuch, das von den Landesgerichten (Firmenbuchgerichten) verwaltet wird. Die Pflicht zur Eintragung besteht für Kapitalgesellschaften (GmbH, FlexKapG, AG), Personengesellschaften (OG, KG) sowie umsatzstarke Einzelunternehmen.