Gesellschaftsvertrag
Ein Gesellschaftsvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen, die gemeinsam ein Unternehmen gründen und führen. Er legt die Rechte und Pflichten der Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter, die Geschäftsführung, die Gewinnverteilung, die Haftung sowie weitere wichtige Regelungen fest. Während er bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, FlexKapG, AG) in notarieller Form erforderlich ist, kann er bei Personengesellschaften (z. B. OG, KG, GesbR) auch formlos abgeschlossen werden. Der Gesellschaftsvertrag bildet die rechtliche Grundlage des Unternehmens und regelt dessen interne Struktur und Abläufe.