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Erhöhung bei Verzugszinsen der Sozialversicherung

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Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).

Stand: 19. Dezember 2023

Bild: Cagkan - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Colt & Partner Recht und Steuern

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