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Sanierungs- und Insolvenzberatung

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Droht meinem Unternehmen die Insolvenz? Und wenn ja, was kann ich dagegen tun?

Aktuell sind viele Unternehmen mit großen Herausforderungen konfrontiert. Zum einen leiden sie nach wie vor unter den Folgen der COVID-19-Pandemie. Rückzahlungen auf Stundungen oder Überbrückungsgarantien sind zu leisten, was in vielen Fällen die kurz- und mittelfristige Liquidität belastet. Zum anderen beeinträchtigen Faktoren, wie die aktuelle Energiekrise, stark gestiegene Preise und Versorgungsengpässe die Wirtschaft. Diese Entwicklung macht sich inzwischen auch in den Insolvenzzahlen bemerkbar. Im Jahr 2022 stiegen die Unternehmensinsolvenzen im Vergleich zum Jahr 2021 um rund 60 % an.

Angesichts dieser Umstände fragen sich viele Unternehmerinnen und Unternehmer, ob auch dem eigenen Unternehmen eine Insolvenz droht und was unternommen werden kann, um eine solche rechtzeitig zu erkennen und doch noch zu verhindern. Im Folgenden legen wir die Insolvenztatbestände in Österreich dar und geben Handlungsempfehlungen für Geschäftsführerinnen, Geschäftsführer, Eigentümerinnen und Eigentümer von Unternehmen, die sich bereits in einer Krise befinden bzw. akut gefährdet sind, in eine solche zu geraten.

Praxistipps: Was Sie in der Praxis tun können, um Ihr Unternehmen zu schützen

Wie können Unternehmen nun konkret auf eine drohende Insolvenz reagieren bzw. die eigenen Handlungsspielräume bereits im Vorfeld erhöhen?

Handeln Sie frühzeitig!

In Unternehmen mit einer niedrigen oder bereits negativen Eigenkapitalquote bietet es sich an, möglichst frühzeitig (idealerweise noch vor dem Bilanzstichtag) einen Grobstatus zu erstellen, um gegebenenfalls eine buchmäßige Überschuldung rechtzeitig prognostizieren zu können. Des Weiteren wird auch eine sehr rasche Erstellung des vorläufigen Jahresabschlusses in Abstimmung mit der Steuerberaterin bzw. dem Steuerberater empfohlen. Das kann den Handlungsspielraum erhöhen und den weiteren Verlauf maßgeblich beeinflussen – wir beraten Sie gerne!

Erarbeitung von laufenden Finanzplänen

Bei Liquiditätsengpässen, die sich oft auch über sehr lange Zeiträume ziehen können, wird dringend die Erstellung von laufenden (rollierenden) kurzfristigen Finanzplänen auf Wochen- oder Monatsbasis empfohlen. Diese sind die Basis für Maßnahmen zur Liquiditätsbeschaffung bzw. -sicherung. Erfahrungsgemäß ist der Aufwand für die Erstellung nach einer Einführung sehr überschaubar. Basis hierfür ist wiederum eine möglichst (tag-)aktuelle Finanzbuchhaltung.

Merke: In jedem Falle ist ein ordnungsgemäßes und aktuelles Rechnungswesen sicherzustellen. Dies ist die Basis für die Erstellung von Planungsrechnungen (etwa als Teil einer Fortbestehensprognose) bzw. von Finanzplänen.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Insolvenzeröffnungsgründe und Handlungsempfehlungen

Insolvenzgrund Handlungsempfehlungen Anmerkung
Überschuldung

Erstellung Grobstatus und zeitnahe Erstellung eines vorläufigen Jahresabschlusses zur Prüfung einer buchmäßigen Überschuldung

Rechtzeitige Erarbeitung von Sanierungsmaßnahmen und Erstellung einer Fortbestehensprognose

Externe Unterstützung wird hier dringend angeraten

Auseinandersetzung mit der Frage nach einer insolvenzrechtlichen Überschuldung ist notwendig

Zahlungsunfähigkeit Erstellung von laufenden Finanzplänen und Erarbeitung von Maßnahmen zur Liquiditätsbeschaffung bzw. -sicherung Häufigster Insolvenzgrund in der Praxis
Drohende Zahlungsunfähigkeit Freiwillige Eröffnung eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung möglich

Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab? Welche Optionen hat ein Unternehmen noch, wenn bereits eine Insolvenz droht?

Grundsätzlich stehen Unternehmen in Österreich neben der klassischen außergerichtlichen oder vorinsolvenzlichen Sanierung bei Vorliegen einer existenzgefährdenden Krise zwei Verfahrenswege offen: Die außergerichtliche Sanierung und die gerichtlich überwachte Sanierung.

Insolvenzantrag aufgrund von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Verfahrenseröffnung Abweisung mangels kostendeckenden Vermögens Konkursverfahren Sanierungsverfahren mit Vorlage eines Sanierungsplans Liquidation Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung Unternehmensfortführung und Entschuldung, wenn der Sanierungsplan erfüllt wird Liquidation, wenn der Sanierungsplan nicht angenommen wird oder scheitert

Rolle des Steuerberaters bei Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz

Frühzeitig auf professionelle Hilfe setzen

Eine Unternehmenskrise stellt für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar. Aus Sicht der Eigentümerinnen bzw. Eigentümer und Geschäftsführung ist eine rasche Identifikation der Krise und Reaktion auf diese von entscheidender Bedeutung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind oft verunsichert, Banken üben Druck auf das Unternehmen aus und Gläubigerinnen bzw. Gläubiger drängen unter Umständen an. In dieser außerordentlichen Situation ist es sowohl auf fachlicher als auch auf emotional-psychologischer Ebene wichtig, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer eine entsprechende externe Unterstützung bekommen.

Mögliche Beratungsleistungen

Beratung in der Restrukturierung

Unter Restrukturierung wird üblicherweise die Neugliederung innerbetrieblicher Unternehmensstrukturen und -prozesse verstanden. Eine Restrukturierung kann auch ohne Vorliegen einer akuten Unternehmenskrise, etwa bei Ertragsrückgängen oder aus anderen organisatorischen Gründen durchgeführt werden. In der Regel liegt hier (noch) keine Zahlungsstockung oder drohende Zahlungsunfähigkeit vor. Die möglichen Beratungsleistungen in der Restrukturierung reichen von der Unterstützung in der Analysephase über die Erstellung eines Restrukturierungskonzepts hin zur Begleitung in der Umsetzung. Wir können dabei zum einen die betriebswirtschaftlichen Berechnungen anstellen, zum anderen auch in organisatorische bzw. strategische Fragen eingebunden werden.

Beratung in der Sanierung

Eine akute existenzbedrohende Krise, die durch eine Überschuldung (negatives Eigenkapital) und/oder Zahlungsstockung bzw. drohende Zahlungsunfähigkeit gekennzeichnet ist, erfordert eine umfassende Analyse der Ausgangssituation, eine rasche Reaktion auf Krise mit der Einleitung von Sofortmaßnahmen sowie die Erstellung eines umfassenden Sanierungskonzepts zur langfristigen Wiedererlangung einer Wettbewerbsfähigkeit. Die möglichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen beginnen bereits bei der Analyse. Unabdingbar für eine umfassende Sanierungsanalyse ist ein aktueller Status sowohl die Vermögens- und Kapitalsituation als auch die Ertragslage betreffend.

Erstellung eines Sanierungskonzepts

Eine weitere wesentliche Unterstützung betrifft die Erstellung eines umfassenden Sanierungskonzepts. Ausgehend von einer (objektiven) Analyse der Krisenursachen wird die Auswirkung der möglichen Sanierungsmaßnahmen dargelegt. Es handelt sich dabei um einen Businessplan für das zu sanierende Unternehmen, in dessen Mittelpunkt eine integrierte Planungsrechnung für die nächsten Jahre steht. Wir geben in diesem Zusammenhang auch fachliche Unterstützung bei der Entscheidung für einen bestimmten Sanierungsweg. Die Entscheidung zwischen außergerichtlicher und gerichtlicher Sanierung und die damit verbundene Detailplanung setzt umfassendes Wissen im Bereich Steuerrecht und Betriebswirtschaft voraus.

Planung und Steuerung der Liquidität

In der akuten Sanierungsphase hat zudem die Sicherstellung der laufenden Zahlungsfähigkeit höchste Priorität. Die Planung und Steuerung der Liquidität erfolgt in der Regel über so genannte kurzfristig Finanz- oder Liquiditätspläne auf Wochen oder Monatsbasis. Die Voraussetzung hierfür ist eine (tag-)aktuelle Finanzbuchhaltung mit abgestimmten Offenen-Posten-Listen. Wird die Buchhaltung durch uns durchgeführt, kann auch bei der Erstellung von Finanzplänen eine wesentliche Unterstützung erfolgen. Nachdem eine Sanierung üblicherweise über einen längeren Zeitraum geht und unterschiedliche Interessen koordiniert werden müssen, können wir in die gesamte Koordination der Sanierung bzw. auch die Verhandlungsführung und Kommunikation mit Gläubigerinnen bzw. Gläubigern, etwa Banken oder Finanzbehörden, eingebunden werden.

Beratung in der Insolvenz(-vorbereitung)

Scheitert eine (außergerichtliche) Sanierung bzw. wird bewusst ein Insolvenzverfahren zur Liquidation oder Sanierung des Unternehmens gewählt, ist ebenfalls eine rechtliche und steuerliche/betriebswirtschaftliche Beratung unabdingbar. Grundsätzlich sind auch hier eine proaktive und vorausschauende Planung und Vorbereitung sinnvoll, die Abweisung eines Insolvenzverfahrens sollte aus unterschiedlichen Gründen vermieden werden. Zudem sind Fristen (z. B. für einen Insolvenzantrag) zu berücksichtigen. Die mögliche Unterstützung durch unser Team reicht von der Erstellung eines Status für den Insolvenzantrag, über die Erstellung von Finanzplänen und Planungsrechnungen hin zur steuerlichen Beratung im Insolvenzverfahren.

Mögliche Unterstützungsleistungen durch unser Team

Restrukturierung

  • Analyse
  • Erstellung Restrukturierungskonzept
  • Begleitung in Umsetzung

Sanierung

  • Erstellung Status in Analysephase
  • Unterstützung bei Erstellung des Sanierungskonzepts/der Planungsrechnung
  • Detailplanung der Sanierung aus steuerlicher Sicht
  • Erstellung von kurzfristigen Finanzplänen
  • Koordination und Verhandlungsführung mit Gläubigern

Insolvenz

  • Erstellung Status für Insolvenzantrag
  • Erstellung von kurzfristigen Finanzplänen/Planungsrechnungen
  • Steuerliche Beratung in der Insolvenz

Stand: 18. Jänner 2024

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